St. Georg muss gerettet werden!

Es ist fast genau ein Jahr her, dass der Leipziger Stad­trat schon ein­mal Über­brück­ung­shil­fen für das mehr als 800-jährige städtis­che Kranken­haus in Höhe von 100 Mil­lio­nen Euro beschlossen hat, um es zu erhal­ten. Nun sind wir vor allem wegen der aus­bleiben­den Unter­stützung des Bun­des und des Lan­des gezwun­gen, mit weit­eren finanziellen Mit­teln bis zu 140 Mio. Euro das St. Georg abzu­sich­ern, um eine dro­hende Insol­venz zu ver­hin­dern. Dies trifft auch für die Erhöhung des Bürgschaftsvol­u­mens auf ins­ge­samt 70 Mil­lio­nen Euro für die Begleitung der drin­gen­den Investi­tion des Neubaus des Zen­tral­ge­bäudes II zu. Es bleibt ein gesellschaftlich­er Skan­dal, dass die Ampelkoali­tion auf­grund der aus­bleiben­den finanziellen Unter­stützung ele­mentare Bestandteile des Gesund­heitssys­tems der Bun­desre­pub­lik und Sach­sens aufs Spiel set­zt, keine Rück­sicht auf Pati­entin­nen und Patien­ten in ein­er bedrohlichen Lebenslage nimmt sowie die Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er der Kranken­häuser im Stich lässt. Teil des Prob­lems ist, dass die vom Gesund­heitsmin­is­ter mehrfach angekündigte Kranken­haus­re­form immer noch auf sich warten lässt. Hier ist ein drin­gen­des poli­tis­ches Umdenken notwendig, um die Kranken­haus­land­schaft der Bun­desre­pub­lik und auch das St. Georg dauer­haft zu sich­ern.

Kom­men­tar von Stef­fen Wehmann im Leipziger Amts­blatt Aus­gabe Nr. 8 vom 20. April 2024, S. 4