Es braucht endlich eine Reform der Krankenhausfinanzierung!

Der Stad­trat wird sich in der Ratsver­samm­lung am 15. März mit der Vor­lage zur finanziellen Unter­stützung des St. Georg Klinikums beschäfti­gen. Darin fest­gelegt sind Über­brück­ung­shil­fen für das städtis­che Kranken­haus über 100 Mil­lio­nen Euro bis zum Jahr 2027.

Sören Pell­mann, Vor­sitzen­der der Frak­tion DIE LINKE. im Leipziger Stad­trat, und Stef­fen Wehmann, finanzpoli­tis­ch­er Sprech­er der Frak­tion, erk­lären dazu: „Diese Unter­stützungsleis­tung zur Ret­tung eines der ele­men­tarsten Bausteine der Daseins­für­sorge ist drin­gend notwendig. Dass diese Hil­f­sleis­tung allerd­ings voll­ständig den Kom­munen und Land­kreisen über­lassen wird, ist ein gesellschaftlich­er Skan­dal. Bund und Land machen keine Anstal­ten, die Kranken­häuser, die unver­schuldet in finanzielle Schieflage ger­at­en sind, aus­re­ichend zu unter­stützen. Allein jedoch kann auch Leipzig sein kom­mu­nales Kranken­haus nicht ret­ten.

Das St. Georg ist ein Schw­er­punkt-Ver­sorg­er, ins­beson­dere für die Bere­iche Infek­ti­olo­gie und Tropen­medi­zin, für Sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Thürin­gen und Teile Bran­den­burgs und Bay­erns. Darüber hin­aus hat das Klinikum bun­desweite Rel­e­vanz, was beispiel­sweise in der Ver­sorgung und Behand­lung von Ebo­la-Patien­ten und anderen, noch nicht erforscht­en Infek­tion­skrankheit­en in den ver­gan­genen Jahren darstellte. Der Freis­taat hat den geset­zlichen Sich­er­stel­lungsauf­trag für die medi­zinis­che Schw­er­punk­tver­sorgung und kommt diesem derzeit nicht nach.

Darüber hin­aus trägt das St. Georg Klinikum eine Anker­funk­tion für die Region Nord­sach­sen, z. B. in Koop­er­a­tion mit dem Fachkranken­haus Werms­dorf und führt neben Dres­den und Halle das einzige Schwer­brand­ver­let­zten­zen­trum in unseren Län­dern.

Fraglich ist, ob die Über­brück­ung­shil­fen anhand des aktuellen Wirtschaft­s­plans sowie der mit­tel­fristi­gen Pla­nung des St. Georgs über­haupt aus­re­ichen wer­den. Die Sit­u­a­tion macht deut­lich: Für die mit­tel- und langfristige Sicherung der Kliniken ist eine Reform der Kranken­haus­fi­nanzierung zwin­gend erforder­lich. Die Bun­desregierung muss dies­bezüglich unverzüglich han­deln – vor allem im Inter­esse der Pati­entin­nen und Patien­ten sowie der Beschäftigten.“