Neufassung VII-A-08009-NF-02 Kommunale Jugendarbeit und Kitas zukunftssicher gestalten

Der quan­ti­ta­tive Bestand an kom­mu­nalen OFTs und Jugend­kul­turein­rich­tun­gen bleibt beste­hen und ist zu sich­ern. Die Bemühun­gen, jedem Kind einem Kita-Platz anzu­bi­eten und dabei das Wun­sch- und Wahlrecht der Eltern zu berück­sichti­gen, wer­den fort­ge­set­zt. Um kom­mu­nale Kitas und Jugen­dar­beit zu stärken und in Zukun­ft opti­mal arbeits­fähig zu machen, wer­den fol­gende Verän­derun­gen geprüft:

1. Die Stadtver­wal­tung prüft bis Ende I. Quar­tal 2024 die Aus­gliederung der kom­mu­nalen OFTs, der Jugend­kul­turein­rich­tun­gen und des Spiel­mo­bils aus dem Amt für Jugend und Fam­i­lie in einen kom­mu­nalen Eigen­be­trieb. Dabei wird sowohl die Anbindung an einen beste­hen­den Eigen­be­trieb als auch die Grün­dung eines neuen Eigen­be­triebs geprüft. Die Ergeb­nisse der Prü­fung wer­den zunächst dem Jugend­hil­feauss­chuss zur Diskus­sion vorgelegt, der im Ergeb­nis dem Stad­trat einen Beschlussvorschlag unter­bre­it­et.

2. Ana­log prüft die Stadtver­wal­tung eben­so bis Ende I. Quar­tal 2024 die Aus­gliederung der kom­mu­nalen Kitas aus dem Amt für Jugend und Fam­i­lie in einen neu zu grün­den­den kom­mu­nalen Eigen­be­trieb. Die Fragestel­lun­gen in 1. und 2. wer­den unab­hängig betra­chtet. Dabei wer­den die Erfahrun­gen der Stadt Dres­den berück­sichtigt. Die Horte in kom­mu­naler Träger­schaft sollen in die Prü­fung ein­be­zo­gen wer­den.

3. Die Stadtver­wal­tung unter­sucht alter­na­tive Stan­dorte für den OFT Mühlholz und legt dem Jugend­hil­feauss­chuss bis IV. Quar­tal 2023 die Ergeb­nisse vor. Der OFT bleibt erhal­ten, soll per­spek­tivisch aber an einen anderen Stan­dort ver­lagert wer­den. Dabei wird grund­sät­zlich, unter Berück­sich­ti­gung der Inte­gri­erten Kinder- und Jugend­hil­fe­pla­nung, das gesamte Stadt­ge­bi­et betra­chtet.

4. Die Stadtver­wal­tung berichtet regelmäßig jährlich im Jugend­hil­feauss­chuss zu den kom­mu­nalen Jugen­dein­rich­tun­gen, ins­beson­dere zur Mitarbeiter*innen-Entwicklung, zur finanziellen Ausstat­tung und der laufend­en Arbeit.

Begrün­dung

Die Stadt Leipzig betreibt sechs kom­mu­nale Jugen­dein­rich­tun­gen (sowie ein Spiel­mo­bil) und eine Vielzahl kom­mu­naler Kitas. Es ist begrüßenswert und wichtig, dass die Stadt sich in diese bei­den wichti­gen Bere­iche mit eige­nen Ein­rich­tun­gen ein­bringt — ins­beson­dere, um eine Grund­ver­sorgung sicherzustellen. Den­noch erfordert die aktuelle Sit­u­a­tion aus Sicht unser­er Frak­tion Verän­derun­gen:

Zu 1. und 2.:
Aktuell sind sowohl die Kitas als auch die Jugen­dein­rich­tun­gen im Amt für Jugend und Fam­i­lie angegliedert. Ins­beson­dere im Bere­ich der Jugen­dein­rich­tun­gen zeigen sich ver­schiedene Defizite dieser struk­turellen Einord­nung, da die Ver­wal­tung aktuell nicht die im Jugend­bere­ich notwendi­ge Flex­i­bil­ität und Reak­tions­fähigkeit gewährleis­ten kann. Beispiel­haft seien hier lange Wartezeit­en bei Beschaf­fun­gen oder hohe bürokratis­che Hür­den für bes­timmte Vorgänge benan­nt. Diese Prob­leme schränken die Arbeit ein, sor­gen für Frus­tra­tio­nen und führen nicht zulet­zt zu ein­er hohen Fluk­tu­a­tion bei den Mitar­bei­t­en­den.

In diesem Zusam­men­hang bietet sich eben­so an, die vere­inzelt andisku­tierte Aus­gliederung der kom­mu­nalen Kitas in einen Eigen­be­trieb zu prüfen. Die Stadt Dres­den macht mit dieser Einord­nung der kom­mu­nalen Kindertagesstät­ten pos­i­tive Erfahrun­gen. Dabei soll­ten die bei­den Ver­fahren allerd­ings unab­hängig voneinan­der betra­chtet wer­den, da für die Jugen­dein­rich­tun­gen beispiel­sweise. eine Einord­nung in den VKKJ denkbar wäre, während im Falle der Kitas die Neu­grün­dung eines Eigen­be­triebs notwendig wäre.

In bei­den Fällen sollte die Prü­fung möglichst umfassend erfol­gen, um die Vor- und Nachteile angemessen abwä­gen zu kön­nen. Dabei soll­ten ins­beson­dere auch die Auswirkun­gen auf die Arbeits­be­din­gun­gen der Mitar­bei­t­en­den (u. a. auf Löhne, Tar­ifver­trag) berück­sichtigt wer­den. Ziel sollte es sein, dass den Mitar­bei­t­en­den hier­durch keine Nachteile entste­hen.

Die Ein­beziehung der Horte wurde aus dem VSP über­nom­men.

Zu 3.:
In den ver­gan­genen Monat­en ist offen­bar gewor­den, dass das OFT Mühlholz am aktuellen Ort nicht in der Form arbeit­en kann, wie es der Anspruch ein­er kom­mu­nalen Ein­rich­tung sein sollte. Dies hat nicht zulet­zt der Besuch des Jugend­hil­feauss­chuss­es klar gemacht. Ziel des Antrages ist sicherzustellen, dass das Mühlholz nicht ersat­z­los geschlossen wird. Es ist drin­gend notwendig, dass die kom­mu­nale Jugen­dar­beit in Ihrer Quan­tität erhal­ten bleibt und nicht reduziert wird. Das macht es erforder­lich, dass für den OFT Mühlholz ein Ersatz­s­tan­dort gefun­den wird. Dabei sollte die Stadt sich nicht auf den Leipziger Süden beschränken, son­dern vielmehr das gesamte Stadt­ge­bi­et in den Fokus nehmen und unter Berück­sich­ti­gung der Bedarfe und entsprechen­den Fach­pla­nun­gen einen geeigneten Stan­dort für den OFT Mühlholz find­en, an dem sich die Wirkung der kom­mu­nalen Jugen­dar­beit voll ent­fal­ten kann.

Zu 4.:
Während die Jugen­dein­rich­tun­gen der Freien Träger im Rah­men der Förder­run­den regelmäßig zwei­jährlich im Fokus des Jugend­hil­feauss­chuss­es ste­hen, find­en die kom­mu­nalen Jugen­dein­rich­tun­gen oft nicht die angemessene Beach­tung. Freie Träger machen etwa durch Dis­sense im Förderver­fahren auf nicht erhöhte Bedarfe aufmerk­sam. Bedarfe und Entwick­lun­gen im Bere­ich der kom­mu­nalen Ein­rich­tun­gen erlan­gen auf­grund der anderen Finanzierungslogik und der Loy­al­ität­spflicht der Mitar­bei­t­en­den allerd­ings kaum die Aufmerk­samkeit des Jugend­hil­feauss­chuss­es. Die Ver­wal­tung soll daher ein regelmäßiges For­mat find­en, um dem JHA angemessen über Entwick­lun­gen in den kom­mu­nalen Ein­rich­tun­gen zu bericht­en.