Stadtwerke schützen

Bund und Land müssen auch Sta­bil­ität der kom­mu­nalen Energiev­er­sorgung stützen und finanzielle Hand­lungsspiel­räume der Städte und Gemein­den erweit­ern!

Der Säch­sis­che Staatsmin­is­ter für Energie, Kli­maschutz, Umwelt und Land­wirtschaft, Wol­fram Gün­ther, hat in einem beacht­enswerten Inter­view für die Leipziger Volk­szeitung am 28. Juli die Möglichkeit, dass angesichts der mas­siv gestiege­nen Gaspreise kom­mu­nale Energiev­er­sorg­er wie Stadtwerke ins Wanken ger­at­en kön­nen, beiläu­fig eingeräumt und zur Stützung dieser vor allem die Kom­munen in der Pflicht gese­hen.

Dazu erk­lärt Stad­trat Stef­fen Wehmann, stel­lvertre­tender Frak­tionsvor­sitzen­der und Sprech­er für Haushalt und Finanzen: „Die Stadtwerke Leipzig leis­ten als Grund­ver­sorg­er und eine zen­trale Säule der L‑Gruppe einen unverzicht­baren Beitrag zur Ver­sorgungssicher­heit und wirtschaftlichen Sta­bil­ität in Leipzig. Während der massen­haften „Kündi­gun­gen“ von Kun­den auf Grund notlei­den­der bzw. insol­vente Konkur­ren­zan­bi­eter haben die Stadtwerke diese kurzfristig aufgenom­men.

Die Stadtwerke Leipzig sind also ein Sta­bil­ität­sanker in der Stadt und ein treiben­der Akteur bei der Energiewende zur Bewäl­ti­gung der Fol­gen des Kli­mawan­dels und stützen über den Querver­bund der L‑Gruppe gemein­sam mit den Kom­mu­nalen Wasser­w­erken den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr mit derzeit rund 66 Mil­lio­nen Euro pro Jahr. Auch wenn die Bun­desregierung eine Gas-Umlage zur Sta­bil­isierung der Großver­sorg­er plant, dür­fen Bund und Land die kom­mu­nalen Stadtwerke und die End­kun­den mit dieser Her­aus­forderung nicht allein lassen. Auf gar keinen Fall darf bil­li­gend in Kauf genom­men wer­den, sofern die Stadtwerke Leipzig und damit die L‑Gruppe selb­st unver­schuldet auf Grund des rus­sis­chen Angriff­skrieges und sein­er u. a. energiepoli­tis­chen Fol­gen in Schieflage geri­eten, dass sich das Land und der Bund mit Ver­weis auf die kom­mu­nale Eign­er­schaft schad­los hal­ten. Dieser Zusam­men­hang gilt selb­stver­ständlich auch für die Kun­den der Stadtwerke! Das Sig­nal, welch­es Herr Gün­ther auch an die kom­mu­nalen Unternehmen und Ihre Geschäftspart­ner sendet, ist, zurück­hal­tend for­muliert, sub­op­ti­mal.  Wir sehen anders als Min­is­ter Gün­ther das Land hin­sichtlich des zunehmenden Kos­ten­drucks auf die End­kun­den – auch wegen der zusät­zlichen Gas-Umlage – eben­falls in der Pflicht. Die Kom­munen ste­hen in der ‚finanziellen Nahrungs­kette inner­halb des Staat­sauf­baus‘ am Ende und sind abhängig von geset­zlichen Regelun­gen und finanziellen Zuweisun­gen von Bund und Land.

Wir sind bere­it, aus dem kom­mu­nalen Haushalt die L‑Gruppe mit einem jährlichen Betrag von 15 Mil­lio­nen Euro für 2023/24 zu unter­stützen zuzüglich ein­er noch zu ver­han­del­nden Kap­i­talein­lage im Jahr 2022. Angesichts der aktuellen Entwick­lun­gen und der u. a. nöti­gen Investi­tio­nen, Instand­hal­tun­gen sowie steigen­den Betrieb­skosten inkl. Per­son­alkosten bei Stadtwerken, Wasser­w­erken und vor allem der LVB zeigt sich schon jet­zt, dass die Kom­mune nicht alles abfed­ern kann und Investi­tio­nen in der L‑Gruppe ver­schoben wer­den müssen. Allerd­ings ist es auch für diese finanziellen Pla­nun­gen notwendig, dass die geset­zlichen Hand­lungsspiel­räume für den Dop­pel­haushalt 2023/24 erweit­ert wer­den. Es wäre wün­schenswert, wenn sich auch Herr Staatsmin­is­ter Gün­ther über die teils schwierige kom­mu­nale Finan­zlage und die vom Freis­taat Sach­sen vorgegebe­nen Recht­srah­men aus­führlich informiert. Die Säch­sis­chen Staat­sregierung sollte sich dafür ver­wen­den, der Stadt Leipzig auch für das wichtige und uner­lässliche Schul­baupro­gramm sowie die zusät­zlichen hohen Energieaus­gaben nöti­gen Son­derkred­iter­mäch­ti­gun­gen durch das Land erteilt wer­den.“