VII-A-06815-NF-02-NF-01 Maßnahmen gegen Energiearmut in Leipzig

Für Erhöhung der Regelleistungen des Bundes sowie Einrichtung eines kommunalen Härtefallfonds und monatliche Unterstützung für Leipzig-Pass-Inhaber*innen prüfen

Beschlussvorschlag

2.

a) Der Stad­trat beschließt, ab 2022 zunächst bis zum 31.12.2024 einen dauer­haften Härte­fall­fonds in Höhe von 3.000.000 € jährlich für zu definierende Härte­fall­grup­pen im Sozialamt einzuricht­en, um Nachzahlun­gen bei der Energie- und Wärmev­er­sorgung (Strom, Gas etc.) in beson­deren Not­la­gen anteilig zu übernehmen (nicht erst bei Ankündigung/Umsetzung Stromsper­ren oder Ver­gle­ich­bares). Der Stad­trat ist per Infor­ma­tionsvor­lage bis zum 30. Novem­ber 2022über das entsprechende Härte­fallmod­ell zu unter­richt­en.

b) Der Stad­trat beauf­tragt den Ober­bürg­er­meis­ter, mit den Stadtwerken Leipzig ein Nachzahlungsmora­to­ri­um im Sinne eines Zahlungsauf­schubs in Form von Raten­zahlun­gen in 6 bis 12 Rat­en je nach finanzieller Leis­tungs­fähigkeit zu vere­in­baren. Damit soll den Kundin­nen und Kun­den der Stadtwerke die auf bis zu 12 Monate gestreck­te, raten­weise Zahlung ermöglicht wer­den. Dieses Nachzahlungsmora­to­ri­um soll bis zum 30. April 2024 gel­ten.

c) Der Stad­trat beauf­tragt den Ober­bürg­er­meis­ter, mit den Stadtwerken Leipzig sowie den anderen im Stadt­ge­bi­et als Grund­ver­sorg­er täti­gen Energiev­er­sorgung­sun­ternehmen zu vere­in­baren, auf Gas- und Stromsper­ren bis zum 30. April 2024 zu verzicht­en, ins­beson­dere für beson­ders schutzbedürftige Per­so­n­en­grup­pen wie beispiel­sweise Fam­i­lien mit Kindern, chro­nisch kranke Men­schen, Men­schen mit Behin­derun­gen, Senior­in­nen und Senioren und pflegebedürftige Men­schen, die die zur Begle­ichung der Strom- und Gas­rech­nun­gen erforder­lichen Finanzmit­tel nicht aus eigen­er Kraft auf­brin­gen kön­nen.

d) Die Ver­wal­tung legt dem Stad­trat zu den Beschlusspunk­ten a) bis c) bis zum 31.12.2023 hin­sichtlich Inanspruch­nahme, Kosten, Wirkun­gen eine erste Evaluierung zur Ken­nt­nis vor.