VII-A-07560 Bezahlbares Grundkontingent der Gas- und Stromversorgung für alle Privathaushalte prüfen: Drohende soziale Notlagen in Leipzig rechtzeitig abwenden!
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
zur Gewährleistung einer schnellen, spürbaren und nachhaltigen finanziellen Entlastung der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leipzig von den Folgen der aktuellen Energiepreisentwicklung gemeinsam mit den Stadtwerken Leipzig eine strategische und sozial gerechte Weiterentwicklung des derzeitigen Strom- und Gastarifsystem für private Haushalte zu prüfen und ggf. zu initiieren. Dabei sollen:
- insbesondere ein differenziertes Grundkontingent-Tarif-Modell jeweils für den Bezug von Strom und Gas anhand der langjährigen Erfahrungswerte des Verbrauchs der Privathaushalte in der Stadt Leipzig mit den folgenden Maßgaben geprüft werden:
a. ein Grundkontingent-Grundtarif für alle privaten Haushalte bei entsprechender Berechnung der darüberhinausgehenden Abnahmemengen zu den regulären Marktpreisen;
b. einen Grundkontingent-Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte (Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Sozialrenten) bei entsprechender Berechnung einer gestaffelten Anpassung der Abnahmepreise für darüberhinausgehende Abnahmemengen;
c. einen Grundkontingent-Bedarfstarif für Haushalte mit Einkommen bis zur Höhe des mittleren Einkommens nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei entsprechender Berechnung einer gestaffelten Anpassung der Abnahmepreise für darüberhinausgehende Abnahmemengen.
2. die für die Einführung eines differenzierten Grundkontingent-Tarif-Modells nach dem Beschlusspunkt 1 erforderlichen rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen geprüft werden.
3. die für die Stadtwerke Leipzig entstehenden Kosten und Mehrausgaben für die Einführung eines differenzierten Grundkontingente-Tarif-Modells nach dem Beschlusspunkt 1 unter Berücksichtigung der Querfinanzierung durch höhere Strom- und Gaspreise außerhalb der Grundkontingent-Tarife untersucht und ausführlich dargestellt werden.
4. die weitergehenden Möglichkeiten und dazu erforderlichen Maßnahmen für die Einführung eines über das differenzierte Grundkontingent-Tarif-Modell nach dem Beschlusspunkt 1 hinaus gehenden Modells eines allgemeinen Gas- und Strompreisdeckels für alle Privathaushalte der Stadt Leipzig und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche und finanzielle Gesamtsituation der Stadtwerke Leipzig und der Leipziger Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft, eingeschlossen die Möglichkeiten und Wege für eine Finanzierung der Mehrausgaben durch den Freistaat Sachsen und den Bund geprüft und die Prüfergebnisse ausführlich dargestellt werden.
5. ein daran angelehntes Grundkontingente-Tarif-Modell für kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk und Dienstleistungen und die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen analog zu den Beschlusspunkten 2 und 3 geprüft und dargestellt werden.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Stadtrat bis spätestens zum 31.12.2022 in Form einer Informationsvorlage, ggf. einer Beschlussvorlage zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die bisher nie gekannte, massive Verteuerung der Energiebeschaffungskosten an den internationalen Energiemärkten und deren Überwälzung auf die Endverbrauchskunden zieht dramatische Folgen für Privathaushalte und auch Unternehmen nach sich. Insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sind angesichts der bis zu fünffach höheren Kosten für Gas und die erwarteten Preissteigerungen für den Bezug von Elektroenergie und Fernwärme an die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht. Die Nachzahlungen und mit dem Wirksamwerden der in Kürze geltenden neuen Vorauszahlungen sind schon jetzt viele Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, kleine Selbstständige, Freiberufler, Handwerker und andere kleine Unternehmen überfordert.
Die beabsichtigte Gasumlage wird diese Menschen zusätzlich belasten. Ohne ein rechtzeitiges Umsteuern wird angesichts der Lage für viele Menschen in der Stadt eine akute und dauerhaft anhaltende finanzielle und soziale Notlage entstehen.
Da die mittel- und langfristige Entwicklung von Gas- und Stromkosten nicht absehbar ist, muss die Stadt Leipzig Handlungsmöglichkeiten ausloten, um das Eintreten einer solchen, schon heute absehbaren sozialen Notlage rechtzeitig und wirksam zu verhindern und langfristig für die Menschen in Leipzig bezahlbare Versorgungsmodelle prüfen und ggf. initiieren. Dass dies nur durch entsprechende finanzielle Unterstützung und rechtliche Rahmensetzungen durch Bund und Freistaat Sachsen gelingen kann, ist der antragstellenden Fraktion bewusst.
Die Stadtwerke Leipzig und der LVV sind hier in der Verantwortung als Unternehmen der Daseinsvorsorge der Stadt Leipzig, diesen Untersuchungsprozess sachgerecht und in gebotener Tiefe zu führen.
Mit dem vorliegenden Antrag soll daher zur Gewährleistung einer schnellen, spürbaren und nachhaltigen finanziellen Entlastung der Privathaushalte in Leipzig von den Folgen der aktuellen Energiepreisentwicklung das derzeitige Strom- und Gastarifsystem strategisch, sozial gerecht weiter entwickelt und zugleich die dafür notwendigen rechtlichen und sachlichen Rahmenbedingungen untersucht werden, um hier dringend umsteuern zu können.