VII-A-07560 Bezahlbares Grundkontingent der Gas- und Stromversorgung für alle Privathaushalte prüfen: Drohende soziale Notlagen in Leipzig rechtzeitig abwenden!

Beschlussvorschlag

Der Ober­bürg­er­meis­ter wird beauf­tragt,

zur Gewährleis­tung ein­er schnellen, spür­baren und nach­halti­gen finanziellen Ent­las­tung der Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­er der Stadt Leipzig von den Fol­gen der aktuellen Energiepreisen­twick­lung gemein­sam mit den Stadtwerken Leipzig eine strate­gis­che und sozial gerechte Weit­er­en­twick­lung des derzeit­i­gen Strom- und Gas­tar­if­sys­tem für pri­vate Haushalte zu prüfen und ggf. zu ini­ti­ieren. Dabei sollen:

 

  1. ins­beson­dere ein dif­feren­ziertes Grund­kontin­gent-Tarif-Mod­ell jew­eils für den Bezug von Strom und Gas anhand der langjähri­gen Erfahrungswerte des Ver­brauchs der Pri­vathaushalte in der Stadt Leipzig mit den fol­gen­den Maß­gaben geprüft wer­den:

 

a. ein Grund­kontin­gent-Grund­tarif für alle pri­vat­en Haushalte bei entsprechen­der Berech­nung der darüber­hin­aus­ge­hen­den Abnah­memen­gen zu den reg­ulären Mark­t­preisen;

b. einen Grund­kontin­gent-Sozial­tarif für einkom­menss­chwache Haushalte (Bezug von Leis­tun­gen nach dem SGB II, SGB XII und Sozial­renten) bei entsprechen­der Berech­nung ein­er gestaffel­ten Anpas­sung der Abnah­mepreise für darüber­hin­aus­ge­hende Abnah­memen­gen;

c. einen Grund­kontin­gent-Bedarf­s­tarif für Haushalte mit Einkom­men bis zur Höhe des mit­tleren Einkom­mens nach Berech­nun­gen des Sta­tis­tis­chen Bun­de­samtes bei entsprechen­der Berech­nung ein­er gestaffel­ten Anpas­sung der Abnah­mepreise für darüber­hin­aus­ge­hende Abnah­memen­gen.

 

2. die für die Ein­führung eines dif­feren­zierten Grund­kontin­gent-Tarif-Mod­ells nach dem Beschlusspunkt 1 erforder­lichen rechtlichen und sach­lichen Voraus­set­zun­gen geprüft wer­den.

3. die für die Stadtwerke Leipzig entste­hen­den Kosten und Mehraus­gaben für die Ein­führung eines dif­feren­zierten Grund­kontin­gente-Tarif-Mod­ells nach dem Beschlusspunkt 1 unter Berück­sich­ti­gung der Quer­fi­nanzierung durch höhere Strom- und Gaspreise außer­halb der Grund­kontin­gent-Tar­ife unter­sucht und aus­führlich dargestellt wer­den.

4. die weit­erge­hen­den Möglichkeit­en und dazu erforder­lichen Maß­nah­men für die Ein­führung eines über das dif­feren­zierte Grund­kontin­gent-Tarif-Mod­ell nach dem Beschlusspunkt 1 hin­aus gehen­den Mod­ells eines all­ge­meinen Gas- und Strompreis­deck­els für alle Pri­vathaushalte der Stadt Leipzig und deren Auswirkun­gen auf die wirtschaftliche und finanzielle Gesamt­si­t­u­a­tion der Stadtwerke Leipzig und der Leipziger Verkehrs- und Ver­sorgungs­ge­sellschaft, eingeschlossen die Möglichkeit­en und Wege für eine Finanzierung der Mehraus­gaben durch den Freis­taat Sach­sen und den Bund geprüft und die Prüfer­geb­nisse aus­führlich dargestellt wer­den.

5. ein daran angelehntes Grund­kontin­gente-Tarif-Mod­ell für kleine und mit­tlere Unternehmen aus Handw­erk und Dien­stleis­tun­gen und die entsprechen­den rechtlichen und finanziellen Rah­menbe­din­gun­gen ana­log zu den Beschlusspunk­ten 2 und 3 geprüft und dargestellt wer­den.

Die Ergeb­nisse der Prü­fung sind dem Stad­trat bis spätestens zum 31.12.2022 in Form ein­er Infor­ma­tionsvor­lage, ggf. ein­er Beschlussvor­lage zur Beratung und ggf. Beschlussfas­sung vorzule­gen.

 

Begrün­dung:

Die bish­er nie gekan­nte, mas­sive Ver­teuerung der Energiebeschaf­fungskosten an den inter­na­tionalen Energiemärk­ten und deren Über­wälzung auf die End­ver­brauch­skun­den zieht drama­tis­che Fol­gen für Pri­vathaushalte und auch Unternehmen nach sich. Ins­beson­dere Men­schen mit niedri­gen und mit­tleren Einkom­men sind angesichts der bis zu fünf­fach höheren Kosten für Gas und die erwarteten Preis­steigerun­gen für den Bezug von Elek­troen­ergie und Fer­n­wärme an die Gren­zen der finanziellen Leis­tungs­fähigkeit gebracht. Die Nachzahlun­gen und mit dem Wirk­samw­er­den der in Kürze gel­tenden neuen Vorauszahlun­gen sind schon jet­zt viele Beschäftigte, Rent­ner­in­nen und Rent­ner, Studierende, kleine Selb­st­ständi­ge, Freiberu­fler, Handw­erk­er und andere kleine Unternehmen über­fordert.

Die beab­sichtigte Gasum­lage wird diese Men­schen zusät­zlich belas­ten. Ohne ein rechtzeit­iges Ums­teuern wird angesichts der Lage für viele Men­schen in der Stadt eine akute und dauer­haft anhal­tende finanzielle und soziale Not­lage entste­hen.

Da die mit­tel- und langfristige Entwick­lung von Gas- und Stromkosten nicht abse­hbar ist, muss die Stadt Leipzig Hand­lungsmöglichkeit­en aus­loten, um das Ein­treten ein­er solchen, schon heute abse­hbaren sozialen Not­lage rechtzeit­ig und wirk­sam zu ver­hin­dern und langfristig für die Men­schen in Leipzig bezahlbare Ver­sorgungsmod­elle prüfen und ggf. ini­ti­ieren. Dass dies nur durch entsprechende finanzielle Unter­stützung und rechtliche Rah­menset­zun­gen durch Bund und Freis­taat Sach­sen gelin­gen kann, ist der antrag­stel­len­den Frak­tion bewusst.

Die Stadtwerke Leipzig und der LVV sind hier in der Ver­ant­wor­tung als Unternehmen der Daseinsvor­sorge der Stadt Leipzig, diesen Unter­suchung­sprozess sachgerecht und in geboten­er Tiefe zu führen.

Mit dem vor­liegen­den Antrag soll daher zur Gewährleis­tung ein­er schnellen, spür­baren und nach­halti­gen finanziellen Ent­las­tung der Pri­vathaushalte in Leipzig von den Fol­gen der aktuellen Energiepreisen­twick­lung das derzeit­ige Strom- und Gas­tar­if­sys­tem strate­gisch, sozial gerecht weit­er entwick­elt und zugle­ich die dafür notwendi­gen rechtlichen und sach­lichen Rah­menbe­din­gun­gen unter­sucht wer­den, um hier drin­gend ums­teuern zu kön­nen.