VII-A-08113 Umsetzung der Maßnahmen zur strategischen Parkraumentwicklung planvoll gestalten

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ober­bürg­er­meis­ter wird beauf­tragt, dem Stad­trat bis Ende des zweit­en Quar­tals 2023 einen detail­lierten Zeit- und Umset­zungs­plan zur Real­isierung der Maß­nah­men „Kapaz­ität­ser­weiterung Park&Ride- und Bike&Ride-Stationen“,  „Langfristkonzept zum ruhen­den Verkehr im Quarti­er“ und  „Ausweitung von Gebi­eten mit Quartiersparken“, welche mit der Mobil­itätsstrate­gie und ins­beson­dere mit dem  Energie- und Kli­maschutzpro­gramm 2030 beauf­tragt wor­den sind, zur Beschlussfas­sung vorzule­gen.
  2. Der Ober­bürg­er­meis­ter nimmt das öffentlich bekun­dete Bedürf­nis nach einem schnellen Han­deln der Stadtver­wal­tung gegen ord­nungswidriges Parken in allen Stadt­bezirken und Ortschaften zum Anlass, die Erar­beitung des unter Beschlusspunkt 1 erwün­scht­en Zeit- und Umset­zungs­plans zu beschle­u­ni­gen.

 

Begrün­dung:

Die Stadt Leipzig hat sich auf Beschluss des Stad­trates zur Mobil­itätsstrate­gie und dem Rah­men­plan zu deren Umset­zung sowie zum Energie- und Kli­maschutzpro­gramm und dem Umset­zung­spro­gramm zur strate­gis­chen Neu­verteilung des öffentlichen Verkehrsraums entschlossen. Dabei soll zur Real­isierung der Mobil­itätswende und Bewäl­ti­gung der damit ver­bun­de­nen klimapoli­tis­chen Her­aus­forderun­gen die Struk­turierung von Park­möglichkeit­en für den motorisierten Indi­vid­u­alverkehr im gesamten Stadt­ge­bi­et umge­set­zt wer­den.

Der öffentlichen Berichter­stat­tung sowie Anfra­gen und Anträ­gen im Stad­trat ist zu ent­nehmen, dass derzeit die erforder­lichen Grund­la­gen in Form der erforder­lichen Konzep­tio­nen und eines solchen koor­dinierten und detail­lierten Zeit- und Umset­zungs­plans nicht vor­liegen. Somit häufen sich in Ortschaften und Stadt­ge­bi­eten im Außen­bere­ich die Nutzungskon­flik­te und mün­den in erhöht­en Anforderun­gen an die Verkehrsüberwachung des ruhen­den Verkehrs. Nicht zulet­zt gibt es ver­mehrt Auf­forderun­gen aus dem Umfeld von Ver­anstal­tung­sor­gan­isatoren (z. B. RB Leipzig), das Parkprob­lem endlich zu lösen.

Um für die Stadt­ge­sellschaft die konzep­tionelle und zeitliche Pla­nung trans­par­ent zu gestal­ten, soll der Ober­bürg­er­meis­ter den hier begehrten Zeit- und Umset­zungs­plan der mit der Mobil­itätsstrate­gie (VI-DS-03902-NF-02, VII-DS-00547-NF-01) und ins­beson­dere dem Energie- und Kli­maschutzpro­gramm 2030 (EKSP)/Umsetzungsprogramm 2023/2024 (VII-DS-06102) beauf­tragten Maß­nah­men „IV.18 Kapaz­ität­ser­weiterung Park&Ride- und Bike&Ride-Stationen“, „IV.19 Langfristkonzept zum ruhen­den Verkehr im Quarti­er“ und „IV.20 Ausweitung von Gebi­eten mit Quartiersparken“ vor­legen.