VII-A-08344 Sicherung einer angemessenen Versorgung mit Bankdienstleistungen im Stadtgebiet durch die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird als Vorsitzender des Verwaltungsrates gebeten:
- die Prüfung der längerfristigen Stabilisierung und Ertüchtigung des Filial- und Standortnetzes der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig für die kommenden 10 Jahre insbesondere im Stadtgebiet der Stadt Leipzig (einschließlich der Ortsteile) unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner nach erreichbaren und zugänglichen Bankdienstleistungen insbesondere für das Privatkunden- und Firmenkundengeschäft einschließlich der Anlage- und Finanzierungsberatung (inkl. Schalter- und SB-Service u. a. für Einreichung von Überweisungen, Ausdruck von Kontoauszügen, Bargeldversorgung) und der infrastrukturellen Voraussetzungen prüfen zu lassen und den Verwaltungsausschuss sowie die Ratsversammlung bis zum 30.09.2023 per Informationsvorlage über das Prüfergebnis in Kenntnis zu setzen.
- die Herrichtung kürzlich geschlossener oder in der Funktionalität geänderter Standtorte der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig einschließlich einer eventuellen Unterbringung in angemieteten Bereichen oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in diese Prüfung einbeziehen zu lassen.
- die Kundinnen und Kunden der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, aber auch alle Einwohnerinnen und Einwohner insbesondere der Ortsteile stärker über etwaige Möglichkeiten u.a. der alternativen Bargeldversorgung im Rahmen der täglichen Einkäufe von an Supermarktkassen insbesondere in den Ortsteilen informieren zu lassen.
Begründung:
Die kürzlich erfolgte Umsetzung der durch die Stadt- und Kreissparkasse avisierte Schließung und Änderung von Standorten in Form und Angebot hat insbesondere in Ortsteilen zu erheblichem Unmut unter den Kundinnen und Kunden der Stadt- und Kreissparkasse geführt. Die Wege zu erreichbaren Geldautomaten und Service-Terminals haben sich teils erheblich verlängert und sind somit für ältere und Kundinnen und Kunden mit Mobilitätseinschränkungen nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu bewältigen.
Die Stadt- und Kreissparkasse erfüllt in öffentlicher Trägerschaft einen wichtigen Versorgungsauftrag der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen insbesondere für das Privatkunden- und Firmenkundengeschäft einschließlich der Anlage- und Finanzierungsberatung. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden im Mittelpunkt bei Planung und Realisierung des Filial- und Standortnetzes stehen. Für die kommenden 10 Jahre soll das Filial- und Standortnetz unter diesen Prämissen stabilisiert und ertüchtigt werden.
In die Prüfung sollen auch andere, angemietete Standorte einbezogen werden. Die Kundinnen und Kunden sollen darüber hinaus auch über alternative Bargeldversorgung informiert werden, um sowohl die Interessen und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden als auch die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse der Stadt- und Kreissparkasse weitgehend anzunähern.