VII-A-08344 Sicherung einer angemessenen Versorgung mit Bankdienstleistungen im Stadtgebiet durch die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

Beschlussvorschlag:

Der Ober­bürg­er­meis­ter wird als Vor­sitzen­der des Ver­wal­tungsrates gebeten:

  1. die Prü­fung der länger­fristi­gen Sta­bil­isierung und Ertüch­ti­gung des Fil­ial- und Stan­dort­net­zes der Stadt- und Kreiss­parkasse Leipzig für die kom­menden 10 Jahre ins­beson­dere im Stadt­ge­bi­et der Stadt Leipzig (ein­schließlich der Ort­steile) unter Berück­sich­ti­gung der Bedürfnisse der Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­er nach erre­ich­baren und zugänglichen Bank­di­en­stleis­tun­gen ins­beson­dere für das Pri­vatkun­den- und Fir­menkun­dengeschäft ein­schließlich der Anlage- und Finanzierungs­ber­atung (inkl. Schal­ter- und SB-Ser­vice u. a. für Ein­re­ichung von Über­weisun­gen, Aus­druck von Kon­toauszü­gen, Bargeld­ver­sorgung) und der infra­struk­turellen Voraus­set­zun­gen prüfen zu lassen und den Ver­wal­tungsauss­chuss sowie die Ratsver­samm­lung bis zum 30.09.2023 per Infor­ma­tionsvor­lage über das Prüfer­geb­nis in Ken­nt­nis zu set­zen.
  2. die Her­rich­tung kür­zlich geschlossen­er oder in der Funk­tion­al­ität geän­dert­er Stand­torte der Stadt- und Kreiss­parkasse Leipzig ein­schließlich ein­er eventuellen Unter­bringung in angemieteten Bere­ichen oder anderen öffentlich zugänglichen Ein­rich­tun­gen in diese Prü­fung ein­beziehen zu lassen.
  3. die Kundin­nen und Kun­den der Stadt- und Kreiss­parkasse Leipzig, aber auch alle Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­er ins­beson­dere der Ort­steile stärk­er über etwaige Möglichkeit­en u.a. der alter­na­tiv­en Bargeld­ver­sorgung im Rah­men der täglichen Einkäufe von an Super­mark­tkassen ins­beson­dere in den Ort­steilen informieren zu lassen.

Begrün­dung:

Die kür­zlich erfol­gte Umset­zung der durch die Stadt- und Kreiss­parkasse avisierte Schließung und Änderung von Stan­dorten in Form und Ange­bot hat ins­beson­dere in Ort­steilen zu erhe­blichem Unmut unter den Kundin­nen und Kun­den der Stadt- und Kreiss­parkasse geführt. Die Wege zu erre­ich­baren Gel­dau­to­mat­en und Ser­vice-Ter­mi­nals haben sich teils erhe­blich ver­längert und sind somit für ältere und Kundin­nen und Kun­den mit Mobil­ität­sein­schränkun­gen nicht oder nur unter erhe­blichen Schwierigkeit­en zu bewälti­gen.

Die Stadt- und Kreiss­parkasse erfüllt in öffentlich­er Träger­schaft einen wichti­gen Ver­sorgungsauf­trag der Bevölkerung mit Bank­di­en­stleis­tun­gen ins­beson­dere für das Pri­vatkun­den- und Fir­menkun­dengeschäft ein­schließlich der Anlage- und Finanzierungs­ber­atung. Dabei sollen ins­beson­dere die Bedürfnisse der Kundin­nen und Kun­den im Mit­telpunkt bei Pla­nung und Real­isierung des Fil­ial- und Stan­dort­net­zes ste­hen. Für die kom­menden 10 Jahre soll das Fil­ial- und Stan­dort­netz unter diesen Prämis­sen sta­bil­isiert und ertüchtigt wer­den.

In die Prü­fung sollen auch andere, angemietete Stan­dorte ein­be­zo­gen wer­den. Die Kundin­nen und Kun­den sollen darüber hin­aus auch über alter­na­tive Bargeld­ver­sorgung informiert wer­den, um sowohl die Inter­essen und Bedürfnisse der Kundin­nen und Kun­den als auch die betrieb­swirtschaftlichen Erfordernisse der Stadt- und Kreiss­parkasse weit­ge­hend anzunäh­ern.