VII-A-08524 Qualität und Zufriedenheit mit der Kindertagesbetreuung verbessern — Grundsatzvereinbarung evaluieren und weiterentwickeln
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundsatzvereinbarung zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege gemäß § 17 Abs. 2 Sächsisches Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG), zur Nutzung der
Kindertagesstättenverwaltung (KIVAN) sowie zur Qualitätssicherung und ‑entwicklung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege hinsichtlich der Ziele und Umsetzung zu evaluieren. Das Ergebnis wird dem Stadtrat bis zum 31.12.2023 vorgelegt.
2. Für eine Weiterentwicklung der Grundsatzvereinbarung werden folgende Punkte berücksichtigt und davon unabhängig wie Punkt b) schnellst möglich umgesetzt:
a) die Gewährleistung einer ausgewogenen Durchmischung in den Einrichtungen freier und des kommunalen Trägers im Hinblick auf Kinder im SGB II/XII-Bezug, Kinder mit Migrationshintergrund (ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils/ in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen), Integrationskinder,
b) die freie Auswahl der Betreuungszeit im Kitavertrag durch die Eltern,
c) die Optimierung von Meldeketten zwischen Träger, Eltern, Landesjugendamt und ASD bei Fällen von Kindeswohlgefährdung in Kita,
d) die Gleichstellung von Kita freier Träger und des kommunalen Trägers hinsichtlich Ihrer personellen Ausstattung und der Höhe der Sachkosten.
3. Die Verwaltung führt in allen freien und kommunalen Kita eine Elternbefragung zur Qualität und Zufriedenheit der Einrichtungen durch. Dem Jugendhilfeausschuss (sowie dem Stadtrat zur Information) werden Konzept und Fragestellungen bis zum Ende des 2. Quartals 2023 vorgelegt. Die Schlussfolgerungen der Befragung werden in die Weiterentwicklung der Grundsatzvereinbarung einbezogen.
4. Um die Transparenz im Entscheidungsverfahren bei der zukünftigen Vergabe von neuen Kita-Kapazitäten in bestehenden und in zusätzlichen Einrichtungen zu gewährleisten, wird der Stadtrat im Vorfeld der Entscheidung im Jugendhilfeausschuss entsprechend eingebunden. Das Verfahren zur Einbeziehung wird dem Stadtrat bis zum 30.09.2023 mittels Informationsvorlage dargelegt.
Begründung:
Die Grundsatzvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und Freien Trägern der Jugendhilfe datiert bereits auf das Jahr 2016 und benötigt aus Sicht der Antragstellerin eine Evaluierung und anschließend eine Weiterentwicklung. Diese Evaluierung soll bis Jahresende unter Einbeziehung der freien Träger geschehen. Parallel ist es geboten, bestimmte Schieflagen bei der Kita-Betreuung in Angriff zu nehmen.
Sowohl Erfahrungsberichte von Eltern und Erzieher*innen als auch aus diversen Stadtratsanfragen resultierende Informationen legen nahe, dass es eine Diskrepanz zwischen den in kommunalen Kita und Kita freier Träger im Hinblick auf die soziale Durchmischung und auf die Möglichkeit der Wahl der Betreuungszeiten gibt. Dem soll durch konkrete Maßnahmen entgegengesteuert werden, spätestens mit entsprechenden Regelungen in einer neuen Grundsatzvereinbarung. Ein weiterer Punkt, der einer Neuregelung bedarf, ist die Meldeketten im Falle von Kindeswohlgefährdungen in Kita. Die Träger von Einrichtungen melden solche Vorfälle dem Landesjugendamt, nicht immer kommen die Informationen zum kommunalen öffentlichen Träger zurück. Hier bedarf es in Kommunikation mit dem Landesjugendamt einer belastbaren Absprache, dass derartige Fälle auch vom zuständigen ASD bearbeitet werden können.
Zwischen kommunalen Kita und Kita freier Träger gibt es außerdem eine Diskrepanz bei der Ausstattung mit Sachkosten, die nicht allein durch bei kommunalen Kita fehlenden Overhead-Kosten des Trägers zu erklären ist. Eine differente personelle Ausstattung kann nicht einfach eruiert werden. In Hinsicht auf beide Aspekte soll eine Gleichstellung hergestellt werden.
Um auch die Perspektive der Eltern zur Qualität der Kitabetreuung einzuholen, soll eine Elternbefragung durchgeführt werden, an deren Ausgestaltung der Jugendhilfeausschuss beteiligt werden soll.
Nicht zuletzt wirft die Antragstellerin erneut die Frage der Mitbestimmung über neu zu errichtende Kindertageseinrichtungen auf und fordert eine verbindliche Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses von Beginn der Entscheidung über Standort, Investor*innen- und Trägerschaft.