VII-A-08524 Qualität und Zufriedenheit mit der Kindertagesbetreuung verbessern — Grundsatzvereinbarung evaluieren und weiterentwickeln

Beschlussvorschlag:

1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Grund­satzvere­in­barung zum ord­nungs­gemäßen Betrieb und zur Finanzierung der Kindertage­sein­rich­tun­gen sowie der Kindertage­spflege gemäß § 17 Abs. 2 Säch­sis­ches Kindertagesstät­tenge­setz (Säch­sKitaG), zur Nutzung der
Kindertagesstät­ten­ver­wal­tung (KIVAN) sowie zur Qual­itätssicherung und ‑entwick­lung der Kindertage­sein­rich­tun­gen und der Kindertage­spflege hin­sichtlich der Ziele und Umset­zung zu evaluieren. Das Ergeb­nis wird dem Stad­trat bis zum 31.12.2023 vorgelegt.

2. Für eine Weit­er­en­twick­lung der Grund­satzvere­in­barung wer­den fol­gende Punk­te berück­sichtigt und davon unab­hängig wie Punkt b) schnellst möglich umge­set­zt:

a) die Gewährleis­tung ein­er aus­ge­wo­ge­nen Durch­mis­chung in den Ein­rich­tun­gen freier und des kom­mu­nalen Trägers im Hin­blick auf Kinder im SGB II/XII-Bezug, Kinder mit Migra­tionsh­in­ter­grund (aus­ländis­che Herkun­ft min­destens eines Elternteils/ in der Fam­i­lie wird vor­rangig nicht deutsch gesprochen), Inte­gra­tionskinder,

b) die freie Auswahl der Betreu­ungszeit im Kitaver­trag durch die Eltern,

c) die Opti­mierung von Meldeket­ten zwis­chen Träger, Eltern, Lan­desju­gen­damt und ASD bei Fällen von Kindeswohlge­fährdung in Kita,

d) die Gle­ich­stel­lung von Kita freier Träger und des kom­mu­nalen Trägers hin­sichtlich Ihrer per­son­ellen Ausstat­tung und der Höhe der Sachkosten.

3. Die Ver­wal­tung führt in allen freien und kom­mu­nalen Kita eine Eltern­be­fra­gung zur Qual­ität und Zufrieden­heit der Ein­rich­tun­gen durch. Dem Jugend­hil­feauss­chuss (sowie dem Stad­trat zur Infor­ma­tion) wer­den Konzept und Fragestel­lun­gen bis zum Ende des 2. Quar­tals 2023 vorgelegt. Die Schlussfol­gerun­gen der Befra­gung wer­den in die Weit­er­en­twick­lung der Grund­satzvere­in­barung ein­be­zo­gen.

4. Um die Trans­parenz im Entschei­dungsver­fahren bei der zukün­fti­gen Ver­gabe von neuen Kita-Kapaz­itäten in beste­hen­den und in zusät­zlichen Ein­rich­tun­gen zu gewährleis­ten, wird der Stad­trat im Vor­feld der Entschei­dung im Jugend­hil­feauss­chuss entsprechend einge­bun­den. Das Ver­fahren zur Ein­beziehung wird dem Stad­trat bis zum 30.09.2023 mit­tels Infor­ma­tionsvor­lage dargelegt.

Begrün­dung:

Die Grund­satzvere­in­barung zwis­chen der Stadt Leipzig und Freien Trägern der Jugend­hil­fe datiert bere­its auf das Jahr 2016 und benötigt aus Sicht der Antrag­stel­lerin eine Evaluierung und anschließend eine Weit­er­en­twick­lung. Diese Evaluierung soll bis Jahre­sende unter Ein­beziehung der freien Träger geschehen. Par­al­lel ist es geboten, bes­timmte Schiefla­gen bei der Kita-Betreu­ung in Angriff zu nehmen.

Sowohl Erfahrungs­berichte von Eltern und Erzieher*innen als auch aus diversen Stad­trat­san­fra­gen resul­tierende Infor­ma­tio­nen leg­en nahe, dass es eine Diskrepanz zwis­chen den in kom­mu­nalen Kita und Kita freier Träger im Hin­blick auf die soziale Durch­mis­chung und auf die Möglichkeit der Wahl der Betreu­ungszeit­en gibt. Dem soll durch konkrete Maß­nah­men ent­ge­genges­teuert wer­den, spätestens mit entsprechen­den Regelun­gen in ein­er neuen Grund­satzvere­in­barung. Ein weit­er­er Punkt, der ein­er Neuregelung bedarf, ist die Meldeket­ten im Falle von Kindeswohlge­fährdun­gen in Kita. Die Träger von Ein­rich­tun­gen melden solche Vor­fälle dem Lan­desju­gen­damt, nicht immer kom­men die Infor­ma­tio­nen zum kom­mu­nalen öffentlichen Träger zurück. Hier bedarf es in Kom­mu­nika­tion mit dem Lan­desju­gen­damt ein­er belast­baren Absprache, dass der­ar­tige Fälle auch vom zuständi­gen ASD bear­beit­et wer­den kön­nen.

Zwis­chen kom­mu­nalen Kita und Kita freier Träger gibt es außer­dem eine Diskrepanz bei der Ausstat­tung mit Sachkosten, die nicht allein durch bei kom­mu­nalen Kita fehlen­den Over­head-Kosten des Trägers zu erk­lären ist. Eine dif­fer­ente per­son­elle Ausstat­tung kann nicht ein­fach eruiert wer­den. In Hin­sicht auf bei­de Aspek­te soll eine Gle­ich­stel­lung hergestellt wer­den.

Um auch die Per­spek­tive der Eltern zur Qual­ität der Kita­be­treu­ung einzu­holen, soll eine Eltern­be­fra­gung durchge­führt wer­den, an deren Aus­gestal­tung der Jugend­hil­feauss­chuss beteiligt wer­den soll.

Nicht zulet­zt wirft die Antrag­stel­lerin erneut die Frage der Mitbes­tim­mung über neu zu errich­t­ende Kindertage­sein­rich­tun­gen auf und fordert eine verbindliche Ein­beziehung des Jugend­hil­feauss­chuss­es von Beginn der Entschei­dung über Stan­dort, Investor*innen- und Träger­schaft.