VII-A-09855 Kultureigenbetriebe Leipzigs dauerthaft sichern

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig sichert den Bestand der Eigen­be­triebe Kul­tur min­destens für die näch­sten 12 Jahre, bis zum 31.12.2035 dauer­haft ab. Das schließt den voll­ständi­gen Erhalt der kün­st­lerischen Sparten sowie die Verpflich­tung zum qual­i­ta­tiv hochw­er­ti­gen Erhalt und Aus­bau der Gebäude­in­fra­struk­tur ein. Die kün­st­lerische Eigen­ständigkeit der Häuser bleibt eben­so gesichert wie sich die Stadt Leipzig zur Frei­heit der Kun­st beken­nt.

Begrün­dung:

Die o. g. Kul­tureigen­be­triebe sind für die Bürg­erin­nen und Bürg­er sowie für die weit­ere Entwick­lung unser­er Stadt unverzicht­bar und müssen daher langfristig gesichert wer­den.

Bei der wahrschein­lich auchzukün­ftig anges­pan­nten Haushaltssi­t­u­a­tion, der schwieri­gen Lage min­destens eines Beteili­gung­sun­ternehmens (St. Georg gGmbH) mit erhe­blichem Liq­uid­itäts­be­darf in dreis­tel­liger Mil­lio­nen­höhe sowie dem grund­sät­zlich unter­fi­nanzierten ÖPNV – nicht nur in Leipzig ‑sowie der Umset­zung eines zukün­fti­gen kom­mu­nalen Wärme­planes in ein­stel­liger Mil­liar­den­höhe ist ein Beken­nt­nis zu den kul­turellen Eigen­be­trieben wichtig. Dies umso mehr, da Teile des Stad­trates mit ihrer Kri­tik an der jährlichen Steigerung des Zuschuss­be­dar­fes zumin­d­est indi­rekt die bre­ite kün­st­lerische Qual­ität in Frage stellt.

Dabei bleibt auch schon heute die Sanierung und Instand­hal­tung eines Teils der Kul­tureigen­be­triebe zur Sicherung des Spiel­be­triebs, wie des The­aters der Jun­gen Welt und der Musikschule, zum Teil „auf der Strecke“.